Die Trinkwasserschutzgebiete sind allgemein in 3 – 4 Zonen gegliedert. Auf Basis von hydrogeologischen Studien werden von Ingenieurbüros Ausweisungsgutachten ausgearbeitet welche die jeweiligen Gebiete abgrenzen. Die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes, die Flächennutzung, die Fließrichtung – und geschwindigkeit des Grundwassers sind ausschlaggebend für die Größe und Lages des Trinkwasserschutzgebietes.
Die Unterteilung des Schutzgebietes setzt sich aus folgenden Schutzzonen zusammen :
• Zone I : Fassungsbereich
• Zone II : engere Schutzzone (in Abhängigkeit von der Vulnerabilität des Grundwasserleiters ggf. aufgeteilt in Zone II – V1 und Zone II – V2)
• Zone III : weitere Schutzzone
Die detaillierte Beschreibung der jeweiligen Schutzzonen finden Sie auf der Webseite der Wasserwirtschaftsverwaltung –im Dokument “ZPS-DOC-1-Leitfaden-Schutzzonen”. Zum jetzigen Zeitpunkt (April 2022) sind 7 Gebiete bereits ausgewiesen, eins befindet sich in der öffentlichen Ausweisungsprozedur und 4 Gebiete sind in der Ausarbeitungsphase. In diesen Schutzgebietsverordnungen sind nicht nur die in den Schutzzonen geltenden Verbote und Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen festgelegt. Ebenfalls geltende Auflagen in den Bereichen Siedlung und Verkehr sind individuell auf das jeweilige Schutzbedürfnis des Einzugsgebietes abgestimmt.
Die jeweiligen spezifischen Verordnungen sind auf dem Geoportal einsehbar.